Nationales Förderprogramm der Impulsberatung hat im April 2022 gestartet
Dank einheitlicher Förderbeiträgen für die Impulsberatung will das Parlament rasch und schweizweit zu einem verstärkten Ersatz fossiler und direkt-elektrischer Heizungen verhelfen.
Die Höhe der Förderbeiträge für die Impulsberatung je Wärmeerzeugungsanlage bei Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30kW Heizleistung beträgt PAUSCHAL CHF 450.-.
- Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, und dies unabhängig von der Gebäudekategorie und vom Energieträger des alten Wärmeerzeugers. Die Wärmeerzeugungsanlage muss als Hauptheizung für die Raumwärme dienen (Prozesswärme ist ausgeschlossen)
- Förderberechtigt sind Impulsberatungen “erneuerbar heizen”, die durch zugelassene Impulsberater/innen durchgeführt werden
Lesen Sie hier die gesamten Bedingungen zum Förderprogramm: Impulsberatung_Foerderbedingungen